Mit uns können Sie sicher und ohne Stress Ihren Traum von einem Haus verwirklichen!

Der Kauf eines Hauses ist für uns ein Epizentrum für größte Bemühungen und Sorgfalt. Gleichzeitig hat diese Entscheidung Auswirkungen, die mit vielen Schwierigkeiten verbunden sein können. Juristische Beratung, angefangen mit dem Vertragsabschluss bei einem Bauunternehmer, bis hin zur kompletten Möblierung, sollte alle eventuellen Probleme beseitigen, die bei jeder einzelnen Etappe des Hausbaus entstehen können. Wir bieten Ihnen Lösungen an, die Sie unter anderem durch vorsätzliche Täuschung eines Bauunternehmers oder anderer Verkäufer schützen.

Im Bereich des Immobilienerwerbs von natürlichen Person beraten wir bei:

  • Verträgen mit Bauunternehmern

Unsere Fachkräfte erklären Ihnen im Detail die Vertragsbestimmungen und die Gefahren, die damit verbunden sind. Mit unserer Hilfe können Sie unangenehme Dinge wie Vertragsstrafen vermeiden. Wir kümmern uns gleichzeitig darum, dass Ihre Investition richtig versichert wird, z.B. für den Fall einer nicht termingerechten Ausführung.

  • Transaktionen auf dem Sekundärmarkt

Wir schützen unsere Mandanten vor den Folgen eines Vorvertragsabschlusses mit einer unberechtigten Person, eines Vorbehaltes, eines Vorschusses statt einer Vorauszahlung, oder vor dem Erwerb einer mit Hypotheken belasteten Immobilie.

außerdem

  • Ersitzung der Immobilien. Die Ersitzung findet statt, wenn zwei Voraussetzungen zusammen erfüllt werden:

― es handelt sich um einen unmittelbaren und ununterbrochenen Besitz

― es ist eine 20 jährige First abgelaufen (im Fall einer Böswilligkeit beträgt die Frist jedoch 30 Jahre).

Unsere Fachkräfte erklären Ihnen im Detail, wer ein eingeständiger Besitzer ist, was bedeutet gutes oder schlechtes Glauben des Besitzers, wann läuft der Ersitzungsfrist ab. Wir können Ihnen beantworten, ob in Ihrem Fall alle diese Umstände eingetroffen sind.

Die Gerichtsgebühr vom Antrag auf Feststellung der Buchersitzung beträgt 2000 PLN

  • Dauerhaftes Nutzungsrecht einer Immobilie

Außerdem schützen wir das Anliegen des Besitzers bei Gerichtsverhandlungen, sollte sein Eigentumsrecht verletzt worden sein.

  1. Herausgabe des Gegenstandes (Eigentumsherausgabeanspruch)
  2. Unterlassung eines widerrechtlichen Eingriffs und die Wiederherstellung des Standes, der mit dem geltenden Recht übereinstimmt (negatorische Ansprüche)

Wir vertreten auch unsere Mandanten in Angelegenheiten bezüglich einer Immobilienabgrenzung die sowohl vor einem ordentlichen Gericht, als auch vor den Verwaltungsorganen stattfinden kann.

Wir sind Ihnen bei Formalitäten in Verhandlungen vor dem Grundbuchgericht behilflich.