Gemäß dem Prinzip der Unternehmensfreiheit dürfen Unternehmer aus der Europäischen Gemeinschaft und aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) ein Gewerbe unter denselben Grundsätzen wie inländische Unternehmen aufnehmen und ausüben. Sie dürfen nicht nur Gesellschaften gründen, sondern auch ein Gewerbe als natürliche Person ausüben. Die Experten unserer Kanzlei können dank ihrer fließenden Fremdsprachekenntnisse auf einfache Art und Weise Ihnen diese Dinge nahe bringen. Außerdem beraten sie effektiv auf jeder einzelnen Verfahrensetappe, von Beginn der geschäftlichen Tätigkeit bis zum ihrem Abschluss.

SALE PROPRIETOR; KAUFMAN; ein Einmannunternehmen geführt durch natürliche Personen

! DER UNTERNEHMER TRÄGT DIE VOLLE VERANTWORTUNG UND HAFTET MIT SEINEM GESAMTEN VERMÖGEN FÜR DIE AUFGENOMMENEN VERBINDLICHKEITEN.

  • Die Dienstleistungen unserer Kanzlei erstrecken sich über folgende Bereiche:
  • Gewerbeanmeldung in einem Gewerberegister, das die Stadt- und die Gemeindeämter führen
  • Die Vorbereitung der richtigen Anmeldeformulare
  • Vertretung vor einem statistischen Amt zwecks Erhalt einer statistischen Nummer für Unternehmer – REGON
  • Vertretung vor einem Finanzamt bei Steuerfragen, darunter zwecks Erhalt einer Steuernummer (NIP)
  • Vertretung vor den Banken
  • Briefwechsel mit Behörden
  • Bei Verfahren zur Bewertung im Bereich der Zulassung zur Anmeldung, ausgegeben durch das Department der Internationalen Beiderseitigen Zusammenarbeit des Wirtschaftsministeriums (betrifft Staatsbürger aus den USA)
  • Anmeldung von Änderungen bei Gewerberegisterangaben
  • Verfahren zur Einstellung des Gewerbes
  • Verfahren bei Löschung des Gewerbes aus dem Gewerberegister