Das Immobilieninvestment ist ein Schlüsselfaktor des Kapitaldurchflusses, obwohl es nicht komplett frei zugänglich ist, können die Rechtsbarrieren ein ausländisches Investment auf dem Immobilienmarkt nicht blockieren. Die Ausländer müssen jedoch bestimmte Rechtsbedingungen erfüllen, damit es zu einem gültigen Kaufvertrag kommt.

Andere Bereiche, wo unsere Kanzlei tätig ist:

  • Verfahren für den Fall, sollte die Erteilung einer Genehmigung abgesagt werden
  • Verfahren bezüglich einer Promesseausgabe (Zusage der Genehmigungserteilung)
  • Abschluss von bürgerlich-rechtlichen Verträgen für eine Immobiliennutzung, wie z.B. ein Pachtvertrag
  • Festlegung des lokalen Raumordnungsplans
  • Verfahren beim Vorkaufsrecht von Gemeindeselbstverwaltungen oder staatlichen Agenturen
  • Kauf von landwirtschaftlichen oder Waldgrundstücken
  • Kauf von Baugrundstücken
  • Verfahren beim Erwerb eines zweiten Wohnhauses.

Urteil des Gerichtshofes vom 30. Mai 1989, 305/87

Einschränkungen, die der Mitgliedsstaat gegenüber Bürgern anderer Mitgliedstaaten beim Erwerb und der Ausübung eines Eigentumsrechts auferlegt, sind gegen den Art. 48, 52 und 59 des Traktats.