Sichere und effektive Kapitalanlage in Polen

Wie kann ein ausländischer Unternehmer seine Wirtschaftstätigkeit in Polen erweitern?

  • Urteil des Gerichtshofes vom 9. März 1999, C-212/97

Eine Tatsache, dass ein Buerger des Mitgliedsstaates, der vor hat eine Gesellschaft zu gründen, trifft eine Entscheidung, diese Gesellschaft im Mitgliedsstaat zu gründen, in dem die Rechtsvorschriften am wenigsten restriktiv zu sein scheinen und er hat vor in weiteren Mitgliedsstaaten eine Niederlassung zu gründen, kann in sich kein Missbrauch des Grundsatzes über die Niederlassungsfreiheit darstellen.