Unsere Kanzlei leistet rechtliche Hilfe im Bereich von gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten bezüglich des Umweltschutzes. Die Expertengruppe schätzt einen etwaigen großen Schwerpunkt des Umweltschutzproblems und seine Schlüsselbedeutung für bestimmte Industriezweigen ein. Bei unseren Handlungen basieren wir auf Lösungen und Anforderungen, die durch europäische Vorschriften aufgestellt wurden.

Unsere Kanzlei vertritt Mandanten bei folgenden Verfahren im Bereich des Umweltschutzes:

I. Verwaltungsverfahren im Bereich der Einleitung oder Zulassung zur Teilnahme gem. der Rechte von anderen Parteien:

  • zum Entscheidungserhalt über eine etwaige Umweltbedenklichkeit
  • bezüglich der Beurteilung von Einwirkungen des geplanten Unternehmens auf die Umwelt, darunter grenzüberschreitende Einwirkungen
  • bezüglich des Anpassungsprogramms von Anlagen, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht die technischen Anforderungen des Umweltschutzes erfüllen und dem Stand der Technik nicht entsprechen
  • zur Feststellung der zulässigen Schadstoffemission in die Luft
  • zur Feststellung der Lokalisierung der Linieninvestition
  • zum Erhalt von wasserrechtlichen Genehmigungen
  • zum Erhalt von Konzession für Lagerstätten
  • zur Einholung einer Genehmigung für die Beseitigung von Bäumen und Sträuchern (Büschen)

II. Geltendmachung von Ansprüchen bei zivilrechtlichen Angelegenheiten:

  • zur Unterlassung von Verstößen
  • zur Wiedereinsetzung von gesetzlichen Vorschriften
  • Beachtung von Sicherheitsvorschriften
  • zur Geltendmachung eines Schadenersatzes, darunter von Unternehmen, die mittels Naturkraft betrieben werden und explosive Stoffe herstellen oder verwenden

III. Verwaltungsverantwortung im Bereich:

  • der Entscheidung, die bestimmte Unternehmen zur Begrenzung des Einflusses auf die Umwelt verpflichten
  • der Entscheidung, die bestimmte Unternehmen zur Wiederherstellung des früheren Zustandes der Umwelt verpflichten
  • der Entscheidung über eine Gewerbeeinstellung, die das Unternehmen, das die Umwelt nutzt führt
  • der Entscheidung über eine Einstellung der Anlagenverwendung
  • der Entscheidung, die Befugnisse für eine Umweltbenutzung zurücknehmen oder begrenzen
  • Verpflichtung zu Maßnahmen- oder die Widerherstellung des Ursprungs
  • Auferlegung von Geldstrafen
  • Auferlegung von erhöhten Gebühren