Die Zusammenarbeit mit den Experten aus unserer Kanzlei im Bereich Handelsgeschäfte ist ein Garant für die Ausarbeitung von sicheren und rentablen Lösungen. Es lohnt sich nicht ein Risiko einzugehen, weil der Preis des Risikos zu hoch sein kann. Vor allem bei der Zusammenarbeit mit Partner aus dem Ausland oder mit neuen Handelspartnern. Daher lohnt es sich, diese Geschäfte unseren Beratern anzuvertrauen.

Steuerberatungsdienstleistungen bei Handelsgeschäften umfassen folgende Bereiche:

1. Etappe vor Vertragsabschluss:

  • Analyse der Vertragsentwürfe
  • Verhandlungen
  • Vorvereinbarungen
  • Vorvertragsverpflichtungen
  • Abruf eines Angebotes

2. Beim Vertragsabschluss:

  • Vertragsstrafen
  • Sicherung der Vertragserfüllung
  • Erstellung von Verträgen
  • Vertragsmuster
  • Vertretung des Bevollmächtigten
  • Hintergehungen, Drohungen, Fehler
  • Erstellung von Vertragsanhängen
  • Aufwertungsklausel

3. Bei Vertragserfüllung:

  • Außerordentliche Änderung der Umstände (rebus sic stantibus)
  • Rechtsfolgenhinterziehung
  • Vertragsauslegungen
  • Recht zur Leistungserfüllungsenthaltung von Leistungserfüllung
  • Rücktritt vom Vertrag
  • Übernahme der Verantwortung:
  • bei Verhandlungen ohne Absicht einen Vertrag abzuschließen
  • des Verkäufers für mangelhafte Ware
  • bei schlechter Vertragserfüllung
  • bei Nichterfüllung des Vertrags

4. Internationaler Kaufvertrag und Warenbeförderung:

  • Lieferung von Waren aufgrund von Incoterms (International Commercial Terms) – Handelsformen, die durch die internationale Handelskammer in Paris aufgestellt wurden und im ausländischen Handel zwischen Verkäufer und Käufer angewandt werden
  • Risikoübergang bei den Incoterms Formen
  • Versicherung der Ware beim internationalen Transport
  • Versand-, Lieferung- und Transportunterlagen
  • Geltendmachung von Forderungen für Schäden, die während des Transports entstanden sind
  • Formel RAFTD (Revised American Foreign Trade Definitions), die im Handel mit amerikanischen Geschäftspartner angewandt wird