Unsere Rechtsanwälte beraten Unternehmer aus der europäischen Union und sonstige ausländische Unternehmer, die sich für eine Gewerbebetreibung in Form einer Gesellschaft in Polen entscheiden. Wir legen den Schwerpunkt auf Steuerfragen und die Risikobewertung im Verantwortungsbereich der Gesellschafter und Vorstandsmitglieder, was mit der Gründung und der weiteren Tätigkeit der Gesellschaft verbunden ist. Wir beschäftigen uns mit Beziehungen innerhalb der Gesellschaft, erstellen Beschlüsse und Verträge. Wir vertreten außerdem die Gesellschaft vor den zuständigen Organen und Ämtern.