Die durch die Kanzlei vorgeschlagenen Honorare sind vom Charakter der Sache her, ihrer Umstände und dem Erfüllungstermin der Dienstleistung abhängig. Bei gerichtlichen Angelegenheiten ist das Honorar auch vom Streitwert abhängig. Beim Festlegen der Honorare berücksichtigen wir unentbehrliche Zeit- und Arbeitsaufwände.

Die Angelegenheiten eines jeden Mandanten werden individuell und sorgfältig geprüft. Daher sind wir auch sehr flexibel beim Festlegen der einzelnen Preisgestaltung. Wir bewerten u.a. Faktoren wie innovativer Charakter der Angelegenheit und prüfen die Notwendigkeit, ob ein Jurist mit einseitiger Spezialisierung mit dem Fall betraut werden soll. Weiterhin spielt die voraussichtliche Beratungszeit für eine gründliche Bearbeitung eines Falls eine wesentliche Rolle. Geprüft werden auch die Verknüpfung des Falls und die voraussichtliche Dauer der Zusammenarbeit mit einem Mandanten.

Die Kanzlei verwendet zwei Systeme zum Festlegen der Honorare für geleistete Dienste.

I. Pauschalsystem:

– monatlicher Satz: berechnet aufgrund eines voraussichtlichen Arbeitsaufwands des Juristen und der Komplexität des Falls.

– Abonnement: voraussichtliche Stundenzahl der Arbeit des Juristen im Kalendermonat

Falls der komplette Stundensatz im angegebenen Monat nicht ausgenutzt wurde, besteht die Möglichkeit, die restlichen Stunden auf den Folgemonat zu übertragen und zu nutzen.

II. Stundensystem:

– Stundensatz: ist für eine konkrete Aufgabe festgelegt

In einem solchen Fall kann eine Abschätzung der Stundenzahl für die Ausführung eines Auftrags nach einer Voranalyse der Angelegenheit aufgrund der Unterlagen, die vom Mandanten übergeben wurden stattfinden.

Das Honorar für eine Voranalyse der Angelegenheit während des Mandantenbesuchs in der Kanzlei beträgt 150 PLN.

Andere Ausgaben, die der Kanzlei bei einer Dienstleistung entstehen, (Dienstreisen, Hotels) werden getrennt abgerechnet.