Wirksame Rechtsberatung bei Erteilung von öffentlichen Aufträgen ist ein Schlüssel zum Erfolg, sowohl vom Auftraggeber als auch vom Auftragnehmer. Wir geben unseren Worten eine praktische Bedeutung.

Das Team unserer Kanzlei leistet Steuerberatungsdienste (polnisches und europäisches Recht) in den folgenden Bereichen:

  • Auftragsvergabeverfahren mit dem Augenmerk auf die grundsätzlichen Verfahrensweisen der beschränkten und unbeschränkten Ausschreibung
  • Verfahren bei Erteilung von Sektorenbestellungen
  • Anzeigen, Ausschreibungsunterlagen
  • Vertragsausfertigung, Formulierung der Vertragsklausel
  • Vorbereitung von Angeboten, Verhandlungen mit Auftragsnehmern
  • Lösung von rechtlichen Problemen, die mit einer Teilnahme am Ausschreibungsverfahren verbunden sind Erstellung der Rechtsmittel: Berufungen und Klagen
  • Vorgehensweise bei einem Auftraggeber V
  • orgehensweise bei einem Schiedsrichterteam
  • Vorgehensweise bei Gerichten
  • Betreuung von ausländischen Unternehmen

Für die Auftraggeber:

Wir konzentrieren uns auf detaillierte Fragen und Schwierigkeiten, die bei den einzelnen Verfahrensetappen entstehen können. Angefangen mit der richtigen Auswahl der Verfahrensweise und Auftragnehmer, Vertragsabwicklung bis hin zum Prüfungsverfahren.

Für Anbieter:

Wir verbinden Handlungsspezifikation verschiedener Branchen miteinander und geben Hilfestellung zur erfolgreichen Angebotsabgabe

Für Auftragnehmer:

Unsere Kanzlei basiert auf umfangreicher Erfahrung und Theorie, die wir in Kommentaren und Rechtssprechungen vor polnischen und europäischen Gerichten gesammelt haben. Wir beschreiten gegenüber unseren Mandanten die Rolle eines Führers durch die komplizierten Wege von Vorschriften bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.