Öffentliche Aufträge bedeuten öffentliche Einkäufe, anders gesagt, Güter- und Dienstleistungseinkauf, den die öffentlichen Auftraggeber (finanziert aus den öffentlichen Mitteln) in jedem Jahr durchführen. Ausschlaggebend bei der Auswahl dieser Einkäufe ist das günstigste Angebot. Das Subjekt, das die Aufträge erteilt, wählt das Angebot auf dem Weg des entsprechenden Verfahrens aus.

Um diese öffentlichen Aufträge können sich sowohl inländische Unternehmer als auch Unternehmer aus dem Ausland bewerben. Bei dem Auftraggeber gilt der Gleichheitssatz für alle Auftragnehmer (keine Diskriminierung). Das bedeutet, dass die inländischen Unternehmen nicht bevorzugt oder privilegiert im Vergleich zu den Unternehmen außerhalb Polens werden dürfen.

Wir kümmern uns um die Geschäfte unserer Mandanten und achten darauf, dass im Verfahren des öffentlichen Auftrags folgende Grundsätze eingehalten werden:

  • keine Diskriminierung der Auftragnehmer
  • Verbot eines schlechten Umgangs mit Unternehmen und Dienstleistern aus dem Ausland im Verhältnis zu den inländischen Unternehmen und Dienstleistern
  • Bewahrung eines redlichen und fairen Verfahrens
  • Teilnahmezulassung am Verfahren gem. der Vorschriften
  • korrekte Auswahl des günstigsten Angebots unter Einhaltung des Wettbewerb- und Gleichheitsgrundsatzes
  • Verfahren bei öffentlichen Aufträgen laut der vorgeschriebenen Vorgehensweise

Die Hauptbereiche der Kanzleitätigkeit bei öffentlichen Aufträgen mit Teilnahme von ausländischen Unternehmern sind:

  • Erstellung von Angeboten, die den Auftragsbedingungen entsprechen
  • Verfahren bei einer Ablehnung eines Angebots
  • Angebotsvorlage in EDV Form
  • Verfahren laut Forderung für die Erteilungsvorgehensweise zum Erhalt des öffentlichen Auftrags
  • Verfahren bei Konzession der Bauarbeiten
  • Verfahren beim Entwurfausschreiben·
  • Verfahren bei Sektoraufträgen
  • Verfahren bei einer Ausgrenzung des Auftragsnehmers
  • Inländisches Verfahren bei negativen Entscheidungen für den Auftragnehmer
  • Erstellung der Grundsatzvorlagen
  • Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsgericht, der durch eine europäische Kommission ausgewählt wurde
  • Verfahren bezüglich Lieferungen, Dienstleistungen und Bauarbeiten im GPA-Bereich, also bei Regierungsaufträgen

Informationen über den erteilten öffentlichen Auftrag werden veröffentlicht:

  • im Gesetzblatt der europäischen Gemeinschaft, herausgegeben durch ein Publikationsbüro der europäischen Gemeinschaften http://publications.europa.eu/
  • im Bulletin der öffentlichen Aufträge, ausgegeben durch das Amt für öffentliche Aufträge http://www.uzp.gov.pl

Informationen über das System für europäische öffentliche Aufträge kann man auf der folgenden Internetseite finden: http://www.simap.europa.eu