Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei beschäftigen sich auch mit Korporationsbetreuung. (Corporate Governance), Sie führen unter anderem komplexe Geschäfte mit hohem Risikofaktor durch, bereiten Einigungen vor, führen genaue rechts-steuerliche Analysen durch, bearbeiten zielgerichtete Strategien, beraten Vorstandsmitglieder, Teilhaber und Aktionäre.
Der Gegenstand unserer Tätigkeit erstreckt sich über folgende Bereiche:
Gründung von neuen Unternehmen:
- Kapitalgesellschaften: mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften und Personalgesellschaften: offene Handelsgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Kommandit-Aktiengesellschaften, BGB-Gesellschaften und Konsortien
- Stiftungen, Vereinigungen, Vertretungen, Filialen
In den Bereichen:
- Formulierung von Gesellschaftsverträgen
- Anwendung von Konkurrenzklauseln
- Unternehmen als Einlage zur Gesellschaft
- Berufung von Gesellschaftsorganen
- Korrekte Bestimmung der Einlagen in die Gesellschaft
- Durchführung von Registerverfahren
Ständige Betreuung von Unternehmen in den Bereichen:
- Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft
- Haftung eines beitretenden Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft
- Schadenshaftung der Gesellschafter
- Haftung von Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Art. 299 HGB)
- Entziehung des Vertretungsrechts
- Feststellungen bezüglich der Vertretungsrechtsausübung und der Schutz von Dritten
- Verfahren im Streitfall zwischen den Gesellschaftern
- Führung der Gesellschaftsangelegenheiten
- Beschlussfassung
- Finanzabrechnungen zwischen den Gesellschaftern
- Gehalts- und Gewinnbeteiligungsansprüche
- Vertragsabschluss und die Berechtigungen der Gesellschafter in diesem Segment
- Rechtliche Möglichkeit oder keine Möglichkeit der Erben zum Eintritt in die Gesellschaft eines verstorbenen Gesellschafters
- Verwalten der Gesellschaftsunterlagen
- Vollstreckungen aus der Gesellschaft
- Liquidationsverfahren
- Austritt eines Gesellschafters aus der Gesellschaft
- Rechts- und Pflichtübertragung des Gesellschafters Kündigung eines Gesellschaftsvertrags