Wenn Ihre grundsätzlichen Rechte verletzt wurden, wie z. B. das Recht zum Leben, Anhörungsrecht und Redefreiheit, Achtung des Eigentums, das Verbot der Diskriminierung und einer unmenschlichen Behandlung und das Landsrecht wird missachtet, in diesen Fällen haben Sie die Möglichkeit und das Recht sich Hilfe und Schutz bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu suchen.

Eine Klage am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist ein internationales Gericht, dessen Sitz sich in Strassburg befindet. An diesem Gerichtshof sprechen unabhängige Richter aus den Mitgliedsstaaten des Europäischen Rates ihre Urteile. An dieses Gericht werden Klagen von Personen gerichtet, deren Rechte die in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in den zusätzlichen Protokollen gewährleistet sind verletzt wurden.

Bei welchen Angelegenheiten kann man Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erheben?

Wenn Rechte, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in den zusätzlichen Protokollen gewährleistet sind, verletzt wurden, z.B.:

  • Vorläufige Festnahme
  • Freiheitsberaubung
  • Meinungs- und PressefreiheitArbeitsrecht
  • Verschiedene Formen der Diskriminierung Verbandsfreiheit
  • Zugang zur Rechtshilfe
  • Anhörungsrecht
  • Persönliche Freiheit
  • Versammlungsfreiheit
  • EigentumsrechtRecht auf Privatsphäre
  • Frauenrechte
  • Zugang zu öffentlichen Informationen

Die Klage kann ausschließlich Handlungen oder Akte der öffentlichen Gewalt betreffen und ist gegen den Staat gerichtet.

Welche Bedingungen muss man erfüllen, damit das Einreichen einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wirksam wird?

Ein Kläger muss alle Instanzen des Landgerichts angewendet haben, (Rechtsmittel, die im staatlichen Rechtsschutzsystem vorgesehen sind) insbesondere aus zugänglichen Rechtsmitteln.

Eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof sollte nicht später als im Laufe von 6 Monate ab dem Ausgabedatum der Entscheidung durch das Höchste für diese Angelegenheit zuständige Landsgericht oder ein anderes zuständige Organ eingereicht werden.

Was ist eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof?

Die Klage wird auf einem Formular, das aus acht Teilen besteht und in der Muttersprache des Klägers ausgestellt ist eingereicht. Dieses Formular beinhaltet die Vorwürfe über eine Verletzung eines bestimmten Rechtes. Im Schreiben wird das Recht angezeigt und eine bestimmte Verletzung begründet. Dieses Schreiben wird eingereicht, nachdem die landeseigenen Rechtsmittel angewandt wurden. Die Streitpartei erklärt bei einer Klage, dass die landeseigenen Rechtsmittel angewandt wurden. Zur der Klageschrift legt der Kläger eine Kopie der landeseigenen Gerichtsurteile und auch andere Beweise, die er als wesentlich für den Prozessverlauf findet bei.

Wer reicht eine Klage ein?

Die Klage ist vom benachteiligten Bürger einzureichen, das kann auch eine Personengruppe oder eine Nichtregierungsorganisation tun. Der Kläger kann seinen Vertreter bestellen, darunter einen professionellen Bevollmächtigten, der ihn bei einer Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof vertreten wird.

Welche Entscheidungen können im Europäischen Gerichtshof getroffen werden?

Ein Verfahren kann mit einer schiedsgerichtlichen Entscheidung enden, sollte es nicht zum Vergleichsabschluss kommen, fällt der Gerichtshof nach der Verhandlung ein Urteil. Der Gerichtshof spricht eine gerechte Genugtuung für die getragenen Schaden. Das Urteil ist für einen Staat verbindlich.

Vorrang der Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention vor dem polnischen Gesetz.

Beschluss des Woiwodschaftsverwaltungsgerichts mit Sitz in Warszawa, vom 2008-05-23, III SA/Wa 832/08

Jedes Rechtssubjekt, das in Polen das Recht anwendet, also auch Gerichtshöfe, ordentliche Gerichte, Verwaltungsgerichte und Rechtspfleger, die im Rahmen der Verwaltungsgerichte tätig sind, sollten den Vorrang der Europäischen Menschenrechtskonvention beachten. Eine Folge bei Zuwiderhandlung des Subjektes, das in einer Angelegenheit gegen die Anordnungen aus der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte entscheidet, eine Entschädigungsverantwortung des Staates mit sich führt.

Die Europäische Menschenrechtskonvention hat Vorrang vor dem Landesgesetz, auch vor dem Verhandlungsrecht vor den Verwaltungsgerichten, wenn man das Gesetz nicht in Übereinstimmung mit der Konvention anwenden kann.