Der Abschluss und eine erfolgreiche Entwicklung des internationalen Geschäftsverkehrs, egal welcher Art ist das Ergebnis unter Mitwirkung verschiedener Faktoren: Rechtskenntnisse, Handelssitten, Fremdsprachekenntnisse, Verstehen der Kulturunterschiede. Wenn alle diese Elemente harmonisch verbunden sind, sollte es einen Vertrag von ausländischen Geschäftsparteien nach sich ziehen. Solche Verträge bringen dann jeder Vertragspartei angemessene Profite. Unsere Kanzlei beschäftigt sich mit folgenden Verträgen: Kaufverträge, Lizenzverkauf, Managerverträge, Leasingverträge und andere.

Im Geiste der Vertragsfreiheit, was im Bezug auf Verträge im internationalen Wirtschaftsverkehr seine Geltung hat, berät sie unsere Kanzlei in folgenden Bereichen:

1. Beim Abschluss und der Entwicklung von internationalen Verträgen:

Schriftleitung der Verträge, der Musterverträge

Einführen von günstigen Vertragsbestimmungen

Analyse der Vertragsentwürfe, die sich die Vertragspartei vorstellt

Teilnahme und Leiten der Verhandlungen vor Vertragsabschluss

Gestaltung der Vorverhandlungsvereinbarungen

Verhandeln der Vertragsanhänge

Beurteilung der Vorvertragsverpflichtungen (letters of intent)

Zurücknahme, Absage des Angebotes

Entscheidung über Kollision der Vertragsmustern

Feststellen der Vertragsparagraphen, die unlautere Vertragsbestimmungen bilden können (abusive Klausel)

Verfahren, sollte beim Vertragsabschluß ein Fehler unterlaufen sein, bei Hinterlist, Drohung beim Vertragsabschluss, Anfechtung des abgeschlossenen Vertrags

Vertragsinterpretation

Vertrag bei Eigentumsübertragung

Beratungen bei der Vertragsabschlussetappe

Beurteilung über die Gültigkeit des abgeschlossenen Vertrags

Verträge, die von den Bevollmächtigten abgeschlossen wurden

Handlungen eines Bevollmächtigten ohne Vollmacht oder mit Überschreitung seiner Vollmacht

Ausschluss vom Vertragsabschluss durch eine Vertragspartei

Außerordentliche Änderung von Umständen und deren Einfluss auf den abgeschlossenen Vertrag (rebus sic stantibus)

Höhere Gewalt (vis maior)

Verhandlungsklausel (Klausel hardship)

Aufwertungsklausel

Rücktritt von einem Vertrag

Das Recht zur Enthaltung einer Leistungserfüllung

Verlangen einer Preisermäßigung

Vorbehalt einer Konventionalstrafe

Abschluss der Verträge in verschiedenen Sprachen

Kollision von verschiedenen Rechtssystemen

2. Sicherung des Erfüllungsgeschäfts:

Belastung beweglicher Ausrüstungsgegenstände mit einem Eintrag ins zentralen internationalen Register aufgrund des Übereinkommens von Kapstadt (Convention on international interests in mobile equipment)

  • Vorbehalt des Eigentumsrechtes
  • Sicherungsübereignung
  • Bürgschaft
  • Sicherheit

Tragen von Verantwortung:

  • verbunden mit dem Führen von Verhandlungen ohne einen Vertrag abschließen zu wollen
  • des Verkäufers für mangelhafte Ware
  • für eine verfehlte Ausführung des Vertrags
  • für eine Nichterfüllung des Vertrags

4. INTERNATIONALER KAUF- UND WAREBEFÖRDERUNGSVERTRAG:

  • Lieferung von Waren aufgrund von Incoterms (International Commercial Terms) – Formeln, die durch die internationale Handelskammer in Paris bearbeitet wurden und im ausländischen Handel zwischen Verkäufer und Käufer angewandt werden
  • Risikoübergang bei den Incoterms Formeln
  • Versicherung der Ware beim internationalen Transport
  • Versand-, Lieferung- und Transportunterlagen
  • Geltendmachung von Forderungen für Schäden, die während des Transports entstanden sind
  • Formel RAFTD (Revised American Foreign Trade Definitions), die im Handel mit amerikanischen Geschäftspartner angewandt wird