Wohnen Sie im Ausland und Sie haben in Polen geerbt? Ist eine Immobilie ein Teil des Erbes? Ist ein Testament, das der Erblasser hinterlegt hat, in Ihrem Besitz? Vielleicht fand der letzte Kontakt mit dem Erblasser vor zwanzig Jahren statt.

Sie wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollten und stellen sich die Frage: was sollte man tun? Welche Rechtsvorschriften finden Anwendung? Gelten irgendwelche Fristen für eine Willenserklärung bezüglich des Erbes? An welche Organe sollte man sich wenden? Ist ein Nachlassverfahren notwendig? Welche Kosten muss man tragen?

Wenden Sie sich an uns und wir beraten Sie, was man tun sollte.

Wir beraten Sie ganzheitlich bei Erbangelegenheiten, bei denen ausländische Bürger als Erben eingetragen sind, darunter:

  • führen wir Nachlassverfahren durch
  • wir erstellen Steuergutachten

Für den Fall, das eine Immobilie vererbt wurde, führen wir folgende Aktivitäten durch:

  • ein Verfahren, um die Genehmigung vom zuständigen Minister für den Immobilienerwerb zu erhalten, sollte das Erben aufgrund eines Testaments erlassen werden
  • außerdem das Grundbuchverfahren