Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei beschäftigen sich auch mit Korporationsbetreuung. (Corporate Governance), Sie führen unter anderem komplexe Geschäfte mit hohem Risikofaktor durch, bereiten Einigungen vor, führen genaue rechts-steuerliche Analysen durch, bearbeiten zielgerichtete Strategien, beraten Vorstandsmitglieder, Teilhaber und Aktionäre.

Der Gegenstand unserer Tätigkeit erstreckt sich über folgende Bereiche:

Gründung von neuen Unternehmen:

  1. Kapitalgesellschaften: mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften und Personalgesellschaften: offene Handelsgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Kommandit-Aktiengesellschaften, BGB-Gesellschaften und Konsortien
  2. Stiftungen, Vereinigungen, Vertretungen, Filialen

In den Bereichen:

  • Formulierung von Gesellschaftsverträgen
  • Anwendung von Konkurrenzklauseln
  • Unternehmen als Einlage zur Gesellschaft
  • Berufung von Gesellschaftsorganen
  • Korrekte Bestimmung der Einlagen in die Gesellschaft
  • Durchführung von Registerverfahren

Ständige Betreuung von Unternehmen in den Bereichen:

  • Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft
  • Haftung eines beitretenden Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft
  • Schadenshaftung der Gesellschafter
  • Haftung von Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Art. 299 HGB)
  • Entziehung des Vertretungsrechts
  • Feststellungen bezüglich der Vertretungsrechtsausübung und der Schutz von Dritten
  • Verfahren im Streitfall zwischen den Gesellschaftern
  • Führung der Gesellschaftsangelegenheiten
  • Beschlussfassung
  • Finanzabrechnungen zwischen den Gesellschaftern
  • Gehalts- und Gewinnbeteiligungsansprüche
  • Vertragsabschluss und die Berechtigungen der Gesellschafter in diesem Segment
  • Rechtliche Möglichkeit oder keine Möglichkeit der Erben zum Eintritt in die Gesellschaft eines verstorbenen Gesellschafters
  • Verwalten der Gesellschaftsunterlagen
  • Vollstreckungen aus der Gesellschaft
  • Liquidationsverfahren
  • Austritt eines Gesellschafters aus der Gesellschaft
  • Rechts- und Pflichtübertragung des Gesellschafters Kündigung eines Gesellschaftsvertrags
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