Wir überwachen die Achtung und Einhaltung der Ausländerrechte in Polen. Ziel unserer Hilfe ist die Sicherstellung eines sicheren Aufenthalts, einer legalen Arbeit und den Zugang zur Bildung. Wir handeln in allen Angelegenheiten sehr schnell, dabei wird jede Situation einzeln unter Berücksichtigung mehrerer Faktoren behandelt, wie die Abstammung eines Ausländers, seine Familiensituation und vor allem die Unkenntnis des polnischen Rechts und der Sprache. Die, von uns vorgeschlagenen Lösungen basieren auf dem polnischen und internationalen Recht.

Bei Immobilienerwerb von einem Ausländer, leistet unsere Kanzlei folgende Dienste:

  • Führt das Verfahren bezüglich einer Genehmigung für den Immobilienerwerb in Polen durch
  • Erstellt Anträge auf eine Genehmigung für den Immobilienerwerb und hilft beim Zusammenstellen von notwendigen Unterlagen
  • Stellt den Rechtsstand der Immobilien fest
  • Führt das Verfahren bezüglich des Erhalts einer Promesse (Zusage der Genehmigungsausgabe)
  • Stellt fest, ob der Erwerb einer bestimmten Immobilien eine Genehmigung erfordert
  • Führt das Verfahren im Fall einer Absage der Genehmigungserteilung
  • Vertritt Mandanten bei Verwaltungsverfahren, sollten die zuständigen Minister einen Widerspruch eingelegt haben
  • Vertritt Mandanten bei Gerichtsverfahren
  • Berät beim Erwerb von zweiten und weiteren Immobilien in Polen

GRUNDSATZ:

Die Genehmigung zum Immobilienerwerb von einem Ausländer erteilt der Innenminister, wenn der Verteidigungsminister keinen Widerspruch eingelegt hat, beim Erweb einer Landwirtschaftlichen Immobilie, wenn der Minister für Landentwicklung kein Widerspruch eingelegt hat.

Rechtsgrundlage für obige Handlungen:

  • Gesetz vom 24 März 1920 über den Immobilienerwerb von Ausländern (GBl. Nr. 31 Pos. 178)