Wir überwachen die Achtung und Einhaltung der Ausländerrechte in Polen. Ziel unserer Hilfe ist die Sicherstellung eines sicheren Aufenthalts, einer legalen Arbeit und eines Zugangs zur Bildung. Wir handeln in allen Angelegenheiten sehr schnell, dabei wird jede Situation einzeln unter Berücksichtigung mehrerer Faktoren behandelt, wie die Abstammung eines Ausländers, seine Familiensituation und vor allem die Unkenntnis des polnischen Rechts und der Sprache. Die, von uns vorgeschlagenen Lösungen basieren auf polnischem und internationalem Recht.

Folgender Informationsumfang wird in unseren Beratungsdiensten für Ausländer geleistet:

1. bei legaler Grenzenüberschreitung und einem Aufenthalt in Polen:

  • Beantragen eines Visum und das weitere
  • Verfahren in dieser Angelegenheit
  • Verfahren im Ablehnungsfall bei der Visumbeantragung
  • Verfahren im Fall, wenn die Entscheidung über eine Aufhebung oder Rücknahme des Visum getroffen worden sein sollte
  • Beantragen einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis
  • Verfahren, im Fall, wenn eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis abgesagt oder zurückgenommen worden sein sollte
  • Beantragen einer Niederlassungsbewilligung
  • Beantragen einer langfristigen Aufenthaltsberechtigung – EG
  • Verfahren im Fall einer Niederlassungsbewilligung oder einer langfristigen Aufenthaltsberechtigung – EG, oder im Fall einer Zurücknahme dieser Bewilligungen
  • Verfahren bezüglich der Ausgabe oder des Umtausches von einer Aufenthaltskarte
  • Beantragen einer Ausgabe oder eines Umtausches der polnischen Reiseunterlagen für einen Ausländer, des polnischen Personalausweises für einen Ausländer, beantragen einer vorläufigen Reiseunterlage für einen Ausländer
  • Vorbereitung und Anmeldung einer Einladung für Ausländer

2. bei legaler Arbeitsaufnahme und Arbeitsausübung in Polen:

  • Beantragen der Ausgabe einer Arbeitserlaubnis oder der Verlängerung einer Arbeitserlaubnis
  • Verfahren im Fall einer Absage, oder einer Aufhebung zur Ausgabe einer Arbeitserlaubnis
  • Pflichten eines Arbeitgebers, der die ausländischen Arbeitnehmer einstellen möchte

3. bei Erhalt der polnischen Staatsbürgerschaft:

  • Verfahren bezüglich einer Einbürgerung durch den polnischen Präsidenten
  • Erhalt der polnischen Staatsbürgerschaft durch einen Ausländer, der mit einer Person mit polnischer Staatsbürgerschaft verheiratet ist

4. bei der Bildung:

  • Bildung in Kindergärten
  • Bildung in Grundschulen
  • Bildung in Gymnasien
  • Bildung in Oberschulen
  • Studieren in polnischen Hochschulen
  • Arbeit als Hochschuldozent

WICHTIG: Kinder eines jeden Ausländers, auch die, die sich illegal in Polen aufhalten, dürfen Kindergärten, Grundschulen und Gymnasien unter den gleichen Bedingungen wie polnische Bürger besuchen.